Siebel Veranstaltungstechnik Siebel Veranstaltungstechnik

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand: Juni 2026 — gültig für alle Aufträge, Vermietungen und Dienstleistungen von Siebel Veranstaltungstechnik.

§1Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen Siebel Veranstaltungstechnik, Altenastraße 23, 58507 Lüdenscheid (im Folgenden „Vermieter") und seinen Kunden über die Vermietung von Veranstaltungstechnik sowie damit verbundene Dienstleistungen (Auf- und Abbau, Bedienung, Beratung). Abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, der Vermieter stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.

§2Angebot & Vertragsschluss

Angebote sind freibleibend. Der Vertrag kommt zustande, sobald der Kunde das Angebot in Textform (E-Mail genügt) bestätigt. Mündliche Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Bestätigung in Textform.

§3Mietpreise & Zahlung

Es gelten die im Angebot genannten Preise zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer. Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig. Bei Erstkunden sowie ab einem Auftragsvolumen von 1.500 € netto behält sich der Vermieter eine Anzahlung von 50 % bei Auftragsbestätigung vor.

§4Mietzeit & Rückgabe

Die Mietzeit beginnt mit der vereinbarten Übergabe und endet mit dem vertragsgemäßen Rücktransport bzw. der Rückgabe am Lager. Der Kunde hat das Mietmaterial in dem Zustand zurückzugeben, in dem er es erhalten hat. Reinigungs- oder Reparaturkosten infolge übermäßiger Verschmutzung oder Beschädigung trägt der Kunde.

§5Pflichten des Kunden

§6Haftung & Versicherung

Mit Übergabe des Mietmaterials geht die Gefahr auf den Kunden über. Der Kunde haftet für Verlust, Diebstahl und Beschädigung des Mietmaterials bis zur Höhe des Wiederbeschaffungswertes. Eine entsprechende Versicherung (Veranstalterhaftpflicht, ggf. Equipment-Versicherung) wird dringend empfohlen.

Die Haftung des Vermieters für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen, soweit keine Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit vorliegt und keine wesentliche Vertragspflicht (Kardinalpflicht) betroffen ist.

§7Stornierung

Storniert der Kunde einen bestätigten Auftrag, werden folgende Stornogebühren fällig:

§8Höhere Gewalt

Bei Ereignissen höherer Gewalt (Naturereignisse, behördliche Anordnungen, Pandemien) ruhen die Leistungspflichten beider Seiten. Bereits angefallene Kosten (Logistik, Anzahlungen Dritter) werden anteilig in Rechnung gestellt.

§9Datenschutz

Kundendaten werden ausschließlich zur Vertragsabwicklung erhoben und gespeichert. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nur, soweit dies zur Vertragserfüllung notwendig ist (z. B. an Subunternehmer für Transport).

§10Schlussbestimmungen

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist — soweit zulässig — Lüdenscheid. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt.