Allgemeine Geschäftsbedingungen
Stand: Juni 2026 — gültig für alle Aufträge, Vermietungen und Dienstleistungen von Siebel Veranstaltungstechnik.
§1Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen Siebel Veranstaltungstechnik, Altenastraße 23, 58507 Lüdenscheid (im Folgenden „Vermieter") und seinen Kunden über die Vermietung von Veranstaltungstechnik sowie damit verbundene Dienstleistungen (Auf- und Abbau, Bedienung, Beratung). Abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, der Vermieter stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
§2Angebot & Vertragsschluss
Angebote sind freibleibend. Der Vertrag kommt zustande, sobald der Kunde das Angebot in Textform (E-Mail genügt) bestätigt. Mündliche Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Bestätigung in Textform.
§3Mietpreise & Zahlung
Es gelten die im Angebot genannten Preise zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer. Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig. Bei Erstkunden sowie ab einem Auftragsvolumen von 1.500 € netto behält sich der Vermieter eine Anzahlung von 50 % bei Auftragsbestätigung vor.
§4Mietzeit & Rückgabe
Die Mietzeit beginnt mit der vereinbarten Übergabe und endet mit dem vertragsgemäßen Rücktransport bzw. der Rückgabe am Lager. Der Kunde hat das Mietmaterial in dem Zustand zurückzugeben, in dem er es erhalten hat. Reinigungs- oder Reparaturkosten infolge übermäßiger Verschmutzung oder Beschädigung trägt der Kunde.
§5Pflichten des Kunden
- Der Kunde stellt am Veranstaltungsort einen sicheren, witterungsgeschützten Stellplatz sowie ausreichend dimensionierte Stromzufuhr.
- Anschluss an das Hausnetz (CEE 16/32/63 A) ist vorab abzustimmen.
- Bei Open-Air-Veranstaltungen ist Schutz vor Niederschlag sicherzustellen.
- Genehmigungen (z. B. Lärmschutz, GEMA, Veranstaltungsanzeige) liegen in der Verantwortung des Kunden.
§6Haftung & Versicherung
Mit Übergabe des Mietmaterials geht die Gefahr auf den Kunden über. Der Kunde haftet für Verlust, Diebstahl und Beschädigung des Mietmaterials bis zur Höhe des Wiederbeschaffungswertes. Eine entsprechende Versicherung (Veranstalterhaftpflicht, ggf. Equipment-Versicherung) wird dringend empfohlen.
Die Haftung des Vermieters für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen, soweit keine Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit vorliegt und keine wesentliche Vertragspflicht (Kardinalpflicht) betroffen ist.
§7Stornierung
Storniert der Kunde einen bestätigten Auftrag, werden folgende Stornogebühren fällig:
- bis 30 Tage vor Veranstaltung: 25 % des Auftragswertes
- 29 bis 14 Tage vor Veranstaltung: 50 %
- 13 bis 3 Tage vor Veranstaltung: 75 %
- ab 48 Stunden vor Veranstaltung: 100 %
§8Höhere Gewalt
Bei Ereignissen höherer Gewalt (Naturereignisse, behördliche Anordnungen, Pandemien) ruhen die Leistungspflichten beider Seiten. Bereits angefallene Kosten (Logistik, Anzahlungen Dritter) werden anteilig in Rechnung gestellt.
§9Datenschutz
Kundendaten werden ausschließlich zur Vertragsabwicklung erhoben und gespeichert. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nur, soweit dies zur Vertragserfüllung notwendig ist (z. B. an Subunternehmer für Transport).
§10Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist — soweit zulässig — Lüdenscheid. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt.